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AKAP-KR

AKAP-KR – Vertrag zur tariflichen beitragsbezogenen Altersrente. Auch Beschäftigte im Regional- und Kommunalverbund sowie in kommunalen Unternehmen, die zum Arbeitgeberverband Sobona gehören, fallen unter den AKAP-KR.

Leistungsumfang im AKAP-KR

Der AKAP-KR umfasst folgende Leistungen, die für alle Beschäftigten gelten:

• beitragsbezogene Leistung

Rentenwirksames Einkommen und Rentenberechnungsgrundlage

Im AKAP-KR ist das rentenwirksame Einkommen:

• bar ausgezahltes Arbeitsentgelt

• Lohnausfall wegen Fehlzeiten durch Krankheit, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Arbeitsunfall oder wegen Freistellungen aufgrund gewerkschaftlicher Tätigkeiten ohne Anspruch auf andere Leistungen.

Beitragsbezogene Altersrente

Der Arbeitgeber zahlt jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz des Gehalts des Beschäftigten in die beitragsbezogene Rente. Der Anspruch auf diese Leistung besteht, ohne dass dafür ein bestimmtes Mindestalter vollendet sein muss. Der Rentenbeitrag beträgt:

• sechs Prozent des rentenwirksamen Einkommens bis zum 7,5-fachen des Einkommensgrundbetrags

• 31,5 Prozent des Gehalts in der Spanne von 7,5–30 Einkommensgrundbeträgen, bis der Beschäftigte das in § 32a des Beschäftigungsschutzgesetzes LAS festgelegte Alter erreicht hat. Danach beträgt der Rentenbeitrag sechs Prozent des rentenwirksamen Einkommens.

Der Arbeitgeber zahlt den Rentenbeitrag vierteljährlich. Liegt der Rentenbeitrag für einen Zeitraum von sechs Monaten unter 0,75 Prozent des Einkommensgrundbetrags (EGB), zahlt der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag stattdessen als Gehalt aus.

Die beitragsbezogene Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden. Der Beschäftigte entscheidet selbst, ob die Auszahlung bis ans Lebensende oder nur für einen bestimmten Zeitraum, der mindestens zehn Jahre betragen muss, erfolgen soll.

Beschäftigte, die obligatorisch vom KAP-KL auf den AKAP-KR umgestellt wurden und in den Jahren 2022 bis 2026 ein Jahresgehalt erzielt haben, das mehr als 7,5 Einkommensgrundbeträgen entspricht, sowie Beschäftigte, die sich freiwillig für einen Wechsel vom KAP-KL in den AKAP-KR entschieden haben, haben Anspruch auf zusätzliche Prämien.

Die zusätzlichen Prämien betragen zwischen 0,5 und 8,5 % und werden jährlich nachträglich auf Gehälter ausgezahlt, die 7,5 bis 30 Einkommensgrundbeträgen entsprechen.

Ihre Entscheidungsmöglichkeiten

Sie müssen entscheiden:

 • ob Ihre Beiträge in einer klassischen Rentenversicherung oder in einer fondsgebundenen Rentenversicherung angelegt werden sollen

• welche Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge verwalten soll

• ob die Versicherung über eine Fortzahlungsgarantie verfügen soll oder nicht (diese Entscheidung wird bei der von Ihnen gewählten Versicherungsgesellschaft getroffen)

Valcentralen.se verwaltet Ihre Entscheidung und überweist die Beiträge an die von Ihnen gewählte Versicherungsgesellschaft.

Es ist wichtig, dass Sie diesbezüglich eine Entscheidung treffen, da diese sich auf die Höhe Ihrer künftigen Rente auswirken wird. Vergleichen Sie sorgfältig die Renditen und Gebühren der verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Sie können Ihre Entscheidung für zukünftige Beitragszahlungen jederzeit ändern. Zudem können Sie Ihr bislang erzieltes Kapital auf eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen. Falls Sie diesbezüglich keine Entscheidung treffen, werden die Beiträge bei der KPA Tjänstepensionsförsäkring AB in einer klassischen Rentenversicherung mit Fortzahlungsgarantie angelegt.





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